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LG Augsburg zum VW-Abgasskandal
Auch sechs Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages ist noch eine Rückabwicklung möglich.
Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs den Kaufvertrag auch noch sechs Jahre nach dem Kauf des Wagens rückabwickeln kann. VW muss ihm den Kaufpreis nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. Eine Nutzungsentschädigung erhält VW nicht.
LG Augsburg, Urteil LG Augsburg 21 O 4310 16 vom 14.11.2018
Normen: § 826 BGB