Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Mietrecht Mannheim

Für Mieter und Vermieter

Seit 2007 darf ich die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tragen. Seit dieser Zeit bilde ich mich regelmäßig in diesem Themenbereich fort. Mein Leistungsspektrum beinhaltet vor allem:

  • Umfassende Beratung bei der Ausgestaltung von Mietverträgen (Wohnungsmietverträge, gewerbliche Mietverträge und Grundstückspacht)
  • Begründung bzw. Abwehr von Mieterhöhungsverlangen, Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Rechtssichere Formulierung von Eigenbedarfskündigungen
  • Kaution: Ausgestaltung, rechtliche Behandlung und Freigabe nach Ablauf der Abrechnungsfrist
  • Vertretung im Räumungsrechtsstreit
  • Feststellung der Höhe der berechtigten Mietminderung
  • Ausgestaltung, Betreuung und Abwicklung von gewerblichen Mietverträgen
  • außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei einem Wechsel des Mieters oder Vermieters
  • Behandlung der gemeinsamen Wohnung im Scheidungsverfahren
  • Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte des Mieters nach dem Mietvertrag und der Hausordnung
  • Beratung und Unterstützung bei Nachbarrechtsstreitigkeiten, Durchsetzung bzw. Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen
  • Überprüfung von Mietverträgen, sofern Ihr Haus vermietet werden soll
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Mieter, insbesondere Durchsetzung gerechtfertigter Mieterhöhungen, Einfordern von Mietrückständen, Schadensersatzansprüchen bei Beschädigungen im oder um das Haus

Mietvertrag / Vertragsbeginn / lebender Vertrag

Sollten Sie anstreben, eine Wohnung oder ein Haus zu mieten oder zu vermieten, so ist bei der Vertragsgestaltung einiges zu beachten.

Damit Sie bei Beendigung des Mietvertrags keine unschöne Überraschung erleben, berate ich Sie hinsichtlich der Ausgestaltung des Mietvertrags. Beide Parteien sollten Klarheit haben und ein Streit - während oder nach der Mietzeit - vermieden werden. Es ist sowohl im Sinne des Mieters als auch des Vermieters, das "Miteinander", das durch den Mietvertrag entsteht, durch eine fundierte Rechtsgrundlage zu ordnen und bei Beendigung Streit wegen angeblicher oder tatsächlicher Ansprüche zu vermeiden.

Bedenken Sie die Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte des Mieters nach dem Mietvertrag und der Hausordnung. Ebenso wichtig sind die Pflichten.

Das Mieterhöhungsverlangen ist ebenfalls ein Punkt, der öfter zu Auseinandersetzungen der Parteien führt. Hier ist insbesondere der neue, in wesentlichen Punkten veränderte, Mietspiegel für Mannheim zu beachten.

Als Vermieter haben Sie das Recht, insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung, die Miete zu erhöhen. Ich helfe Ihnen, die zahlreichen rechtlichen Fallstricke zu vermeiden und die Mieterhöhung durchzusetzen.

Mängel an der Mietsache

Während der Mietzeit können Mängel an der Mietsache auftreten. Hier gilt es zu klären, wer für die Entstehung der Mängel die Verantwortung trägt und wer für die Beseitigung rechtlich zuständig ist. Unterschätzen Sie die Mängel auf keinen Fall! Es ist zum einen - als Vermieter - Ihr Eigentum, das es zu schützen gilt. Sie wollen auf jeden Fall weiter vermieten oder lukrativ verkaufen können. Für den Mieter ist wichtig, dass er in einer mangelfreien Wohnung/Haus lebt, um Gefahren für sich und seine Familie ausschließen zu können. Ich helfe Ihnen bei der Bewertung der Mängel und stehe Ihnen mit meinem fachlichen Rat bei, um zu entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Mietrückstand / Beschädigungen am Objekt

Ein Ärgernis für jeden Vermieter: der Mieter ist mit den monatlichen Mietzahlungen im Rückstand. Ich helfe Ihnen bei der außergerichtlichen Geltenmachung von Mietrückständen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig werden, stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite. Nicht immer ist der Mietrückstand unberechtigt. Als Mieter können Sie unter bestimmten Umständen Mietminderungen vornehmen. Vorsicht: es kommt auf die Höhe an!

Hat der Mieter die Wohnung durch vertragswidrige Nutzung beschädigt, stehen dem Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter zu.

Beendigung des Mietvertrags

Die Beendigung eines Mietverhältnisses kann durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung geregelt werden.

Ich begleite Sie außergerichtlich und gerichtlich bei einem Wechsel des Mieters oder Vermieters. Für Vermieter, die die vermietete Wohnung für sich selbst oder ihre Angehörigen nutzen möchten, formuliere ich rechtssichere Eigenbedarfskündigungen und setze diese - sofern dies notwendig wird - auch gerichtlich durch.

Wichtig: Denken Sie auch an die Kaution!

Ich berate Sie fundiert zu der Ausgestaltung, rechtlichen Behandlung sowie zur Freigabe nach Ablauf der Abrechnungsfrist.

Wichtig für den Mieter: kann der Vermieter aufrechnen nach Beendigung des Mietverhältnisses?

Wichtig für Vermieter: muss ich und wenn ja, wie soll ich die Kaution anlegen? Kann ich aufrechnen mit eventuellen Forderungen gegen den Mieter nach Beendigung des Mietvertrags?

Räumung

Der Mietvertrag ist beendet, der Mieter hat aber das Objekt nicht geräumt?

Ich berate Sie hinsichtlich des Räumungsrechtsstreits. Bei der Räumungsklage ist viel zu beachten! Einen Fachanwalt an Ihrer Seite zu haben, ist Ihr Vorteil.

Gewerbeobjekt

Neben den Wohnungsmietverträgen (hier ist auch die Vermietung von Häusern gemeint), gibt es auch Gewerbeeinheiten, die als Mietobjekt gesucht oder als Vermietungsobjekt angeboten werden. Die rechtlichen Regelungen sind bei Gewerbemietverträgen etwas anders als bei Wohnungsmietverträgen. Es gilt hier, Sonderregeln zu beachten. Ich helfe Ihnen sowohl als künftiger Mieter als auch als Vermieter bei der Ausgestaltung dieser Gewerbemietverträge. Selbstverständlich ist die rechtliche Betreuung während der Mietzeit als auch die Abwicklung der Gewerbemietverträge Teil meines fachanwaltlichen Leistungsspektrums.

Nachbarstreitigkeiten

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt! Nachbarrechtliche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen sind relativ häufig. Ich stehe Ihnen beratend und unterstützend bei Nachbarstreitigkeiten bei. Ich helfe Ihnen bei der Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen und auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen den Nachbarn.